Jeder Patient wird von mir vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten informiert. Meine erbrachten Leistungen berechne ich entsprechend der mit Ihnen getroffenen Honorarvereinbarung.
Die Behandlungskosten werden in der Praxis nach jeder Behandlung bar bezahlt. Am Ende eines jeden Monats wird von mir automatisch eine Rechnung erstellt.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen leider nicht die Kosten für die Behandlung bei einem Heilpraktiker. Es ist aber möglich, Zusatzversicherungen für alternative Heilweisen bzw. Heilpraktiker abzuschließen.
Die Behandlungskosten werden jedoch in der Regel von der privaten Krankenversicherung und von der Beihilfe zu den jeweils vertraglich vereinbarten Bedingungen übernommen. Die Honorare sind unabhängig von eventuellen Leistungen durch Privatversicherungen oder Beihilfestellen zahlbar. Soweit bestimmte Diagnose- und/oder Therapieverfahren vom Leistungsträger ganz oder teilweise bzw. die vereinbarten Honorarsätze nicht in voller Höhe erstattet werden, ist dies auf die individuellen tariflichen Bedingungen Ihres bestehenden Vertragsverhältnisses zurückzuführen und haben keinen Einfluss auf die Honorarabrechnung.